E-Rechnungspflicht ab dem 1. April
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz führt eine E-Rechnungspflicht ab dem 1. April ein. Das bedeutet, dass alle Rechnungen an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz elektronisch über den Zentralen E-Rechnungseingang Rheinland-Pfalz eingereicht werden müssen. Die neue Regelung folgt dem E-Rechnungsgesetz und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung. Papier- und PDF-Rechnungen werden nicht mehr akzeptiert. Unternehmen müssen sich zuvor im ZRE registrieren, was über das „Mein Unternehmenskonto“ via ELSTER erfolgt. Rechnungen können per E-Mail, Upload oder Webformular übermittelt werden.