Allerheiligen in Koblenz: Einschränkungen für Veranstaltungen
In Koblenz gelten an Allerheiligen am Sonntag, 1. November, besondere Regeln für öffentliche Veranstaltungen. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt hin. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind an diesem Tag von 4 bis 24 Uhr verboten. Auch öffentliche Veranstaltungen und Darbietungen zur Unterhaltung dürfen zwischen 13 und 20 Uhr nicht stattfinden. Zusätzliche Einschränkungen gelten für Spielhallen und Geldspielgeräte in Gaststätten. Spielhallen müssen an Allerheiligen ganztägig geschlossen bleiben. Auch Geldspielgeräte in Gaststätten müssen an diesem Tag ausgeschaltet sein. Das Ordnungsamt kündigt an, die Einhaltung […]