Rhein-Lahn-Kreis verbietet Wasserentnahme aus Bächen
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Wasserstände hat der Rhein-Lahn-Kreis die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bis auf Widerruf verboten. Betroffen sind Bäche, Flüsse, Gräben, Teiche und Seen im gesamten Kreisgebiet. Das Verbot gilt sowohl für den Gemeingebrauch als auch für Eigentümer und Anlieger. Ausgenommen ist lediglich die Wasserentnahme durch die Feuerwehr im Brandfall. Die Kreisverwaltung begründet die Allgemeinverfügung mit den seit Wochen deutlich zu geringen Niederschlägen. Die niedrigen Wasserstände gefährdeten den Naturhaushalt sowie die Tier- und Pflanzenwelt […]