Polizei Koblenz warnt vor Missachtung der Höhenbegrenzung
Die Polizei weist erneut auf die geltende Sperrung der Moselbrücke bei Löf (B416/B49) für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beziehungsweise 2,20 Meter Höhe hin. Hintergrund sind Einschränkungen der Tragfähigkeit der Brücke. Trotz umfangreicher Beschilderung und einer installierten mobilen Höhenbegrenzung kommt es immer wieder zu Kollisionen mit der Sperreinrichtung. Teilweise wird die Höhenbegrenzung dabei erheblich beschädigt oder sogar vollständig umgestürzt. In mehreren Fällen entfernten sich die Verursacher anschließend unerlaubt vom Unfallort, sodass […]