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Wolf „GW2478m“ darf im Westerwald gejagt werden

today7. Oktober 2026 21

Hintergrund
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Jagd auf den Wolf „GW2478m“ abgelehnt. Der Westerwaldkreis hatte die Jagd im September in bestimmten Revieren befristet genehmigt. Dagegen war die Umweltvereinigung gerichtlich vorgegangen.

Nach Einschätzung des Gerichts hat der Wolf seit 2023 insgesamt 31 Rissereignisse in Hessen und Rheinland-Pfalz verursacht. Dabei wurden mindestens 123 Nutztiere getötet oder verletzt. Wegen der zuletzt deutlich gestiegenen Zahl der Vorfälle seien weitere Schäden wahrscheinlich.

Ob die Jagdgenehmigung rechtlich vollständig fehlerfrei ist, konnte das Gericht im Eilverfahren allerdings nicht abschließend klären. Offen blieb unter anderem, ob höhere elektrische Herdenschutzzäune ein gleich geeignetes, aber milderes Mittel wären.

Bei der Abwägung gab das Gericht dennoch dem Vollzugsinteresse den Vorrang. Der Wolf sei inzwischen EU-rechtlich nicht mehr als besonders geschützt eingestuft. Außerdem befinde sich die deutsche Wolfspopulation nach Einschätzung des Gerichts in einem günstigen Erhaltungszustand. Gegen den Beschluss wurde Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt.

Geschrieben von: Redaktion

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