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Geflügelpest: Veterinäramt rät zu Schutzmaßnahmen

today23. Oktober 2026 6

Hintergrund
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Mit dem herbstlichen Vogelzug steigt das Risiko, dass Wildvögel das Geflügelpestvirus H5N1 verbreiten. Das Friedrich-Loeffler-Institut rechnet im Oktober mit mehr Nachweisen des Virus bei Wildvögeln und Geflügel. Das Veterinäramt des Kreises Mayen-Koblenz ruft deshalb Geflügelhalter dazu auf, besonders auf Hygiene und Schutzmaßnahmen zu achten.

Das Virus kann durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen in Ställe gelangen. Futter und Einstreu sollten deshalb so gelagert werden, dass Wildvögel sie nicht erreichen. Außerdem sollten betriebsfremde Personen möglichst keinen Zugang zu Stallbereichen haben. Hände, Schuhe und Geräte müssen vor und nach dem Betreten der Ställe gründlich gereinigt oder desinfiziert werden.

Besonders bei Freilandhaltung ist Vorsicht wichtig. Dichte Dächer, Wände und Zäune können verhindern, dass Wildvögel mit dem Hausgeflügel in Kontakt kommen. Futter sollte nicht im Freien angeboten werden. Auch offene Wasserstellen können Wildvögel anlocken.

Wer einen toten oder auffällig kranken Wildvogel findet, sollte ihn nicht berühren, sondern das zuständige Veterinäramt informieren. Für Menschen gilt das Infektionsrisiko laut Robert Koch-Institut insgesamt als sehr gering. Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel können stärker gefährdet sein. Für sie empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Grippeimpfung.

Geschrieben von: Redaktion

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