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VG Rhein-Mosel erinnert an das Fütterungsverbot von Wildtieren

today27. Juli 2026 8

Hintergrund
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Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel darum, auf das Füttern der Tiere zu verzichten. Denn die gut gemeinte Hilfe kann der Natur und auch der Infrastruktur schaden. Die Fütterung von Wildtieren in öffentlichen Bereichen ist grundsätzlich verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Durch zusätzliches Futter können sich Tierbestände stark vermehren. Das bringt das natürliche Gleichgewicht durcheinander und kann andere Arten verdrängen. Außerdem gewöhnen sich Tiere an den Menschen, verlieren ihre Scheu und kommen häufiger in Siedlungsbereiche. Dadurch steigt unter anderem die Gefahr durch Wildunfälle.

Besonders bei Nutrias an der Mosel zeigt sich das Problem: Die Tiere können durch ihre Bauten und Wege Uferbereiche beschädigen. Auch bei Nil- und Kanadagänsen führt eine hohe Population zu verschmutzten Anlagen und Problemen für andere Tierarten.

Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel appelliert daher an alle Besucher: Helfen Sie mit, die heimische Natur zu schützen, und füttern Sie Wildtiere bitte nicht. Denn auch gut gemeinte Hilfe kann der Natur schaden.

Geschrieben von: Redaktion

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