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VG-Koblenz: Corona-Teststelle muss 700.000 Euro zurückzahlen

today17. Juli 2026 14

Hintergrund
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage einer Betreiberin mehrerer Corona-Teststellen gegen eine Rückforderung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen. Die Frau muss damit rund 700.000 Euro an Vergütungen zurückzahlen.

Hintergrund sind Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen aus dem Jahr 2022. Die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der durchgeführten Corona-Tests konnte die Betreiberin nicht vollständig vorlegen. Sie begründete das mit einem irreparablen Defekt ihres Notebooks.

Das Gericht entschied jedoch, dass der Datenverlust die Betreiberin nicht von ihren Dokumentationspflichten entbinde. Sie hätte durch Sicherheitskopien dafür sorgen müssen, dass die Unterlagen erhalten bleiben. Deshalb sei die Rückforderung der Vergütungen rechtmäßig.

Gegen das Urteil kann noch die Zulassung einer Berufung beantragt werden.

Geschrieben von: Redaktion

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