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Stille Feiertage: Besondere Regeln in Koblenz und Neuwied

today30. Oktober 2026 12

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Am Sonntag, 1. November, ist Allerheiligen. Deshalb gelten in Koblenz besondere Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen: Tanzveranstaltungen sind von 4 bis 24 Uhr verboten. Andere öffentliche Veranstaltungen und Darbietungen zur Unterhaltung dürfen zwischen 13 und 20 Uhr nicht stattfinden.

Auch das Neuwieder Ordnungsamt erinnert an die Regeln für die stillen Feiertage im November. Dazu gehören neben Allerheiligen auch der Volkstrauertag am 15. November, der Buß- und Bettag am 18. November und der Totensonntag am 22. November. An diesen Tagen gelten Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen, die nicht zum Charakter der Feiertage passen.

Zusätzlich gelten an Allerheiligen besondere Regeln für Spielhallen und Geldspielgeräte in Gaststätten: Spielhallen müssen ganztägig geschlossen bleiben, Spielautomaten in Gaststätten ausgeschaltet sein. Das Neuwieder Ordnungsamt kündigt an, die Einhaltung der Vorschriften gegebenenfalls zu kontrollieren. Wer unsicher ist, ob eine geplante Veranstaltung stattfinden darf, kann sich direkt an das Ordnungsamt wenden.

Geschrieben von: Redaktion

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