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Wegen der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Wasserstände hat der Rhein-Lahn-Kreis die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bis auf Widerruf verboten. Betroffen sind Bäche, Flüsse, Gräben, Teiche und Seen im gesamten Kreisgebiet. Das Verbot gilt sowohl für den Gemeingebrauch als auch für Eigentümer und Anlieger. Ausgenommen ist lediglich die Wasserentnahme durch die Feuerwehr im Brandfall.
Die Kreisverwaltung begründet die Allgemeinverfügung mit den seit Wochen deutlich zu geringen Niederschlägen. Die niedrigen Wasserstände gefährdeten den Naturhaushalt sowie die Tier- und Pflanzenwelt erheblich. Jede zusätzliche Wasserentnahme könne die Situation weiter verschärfen und die erforderliche Mindestwasserführung der Gewässer unterschreiten.
Die Verfügung gilt mit sofortiger Wirkung. In begründeten Einzelfällen kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Einhaltung des Verbots wird kontrolliert. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Unabhängig von der aktuellen Verfügung weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die Wasserentnahme mit Motorpumpen ohne wasserrechtliche Erlaubnis grundsätzlich verboten ist. Ebenso dürfen Bäche nicht durch Bretter, Steine oder andere Hindernisse aufgestaut werden, da dies die Gewässer und ihre Ökosysteme zusätzlich beeinträchtigt.
Geschrieben von: Redaktion
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