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Der Oberlandesgericht Koblenz hat einen Antrag der Eltern und des Bruders eines 2023 auf einer Kirmes in Wittlich getöteten jungen Mannes als unzulässig verworfen. Die Angehörigen wollten feststellen lassen, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden das Verfahren gegen zwei US-Soldaten rechtswidrig nicht an sich gezogen haben.
Der Fall geht auf den 19. August 2023 zurück: Auf einer Kirmes in Wittlich wurde ein junger Mann durch Messerstiche getötet. Zwei US-Staatsbürger, die als Angehörige der US-Streitkräfte in Deutschland stationiert waren, wurden als Tatverdächtige ermittelt. Einer von ihnen gestand die Tat gegenüber der Polizei.
Da die Beschuldigten unter das NATO-Truppenstatut fallen, lag die Strafverfolgung grundsätzlich bei den US-Behörden. Die deutsche Staatsanwaltschaft Trier gab das Verfahren deshalb an die USA ab. Dort wurden die beiden Männer später in einem Militärverfahren auf einer Air-Force-Basis freigesprochen.
Die Angehörigen sahen darin eine unzureichende Strafverfolgung und wollten gerichtlich klären lassen, ob Deutschland das Verfahren hätte zurückholen müssen. Das Oberlandesgericht lehnte dies nun ab. Es fehle an einem besonderen rechtlichen Interesse für eine solche nachträgliche Feststellung.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass keine konkrete Wiederholungsgefahr bestehe und auch kein besonders schwerer Grundrechtseingriff vorliege. Zudem habe die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihres Ermessens gehandelt und die Entscheidung nachvollziehbar begründet. Auch ein Anspruch der Angehörigen auf effektive Strafverfolgung oder eine mögliche Nebenklage ändere daran nichts, so das Gericht. Ebenso sei ein Bezug zu möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen nicht ausreichend, da sich der Vorgang bereits erledigt habe.
Geschrieben von: Redaktion
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