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Neue Regeln für Umweltwerbung: HwK warnt vor Greenwashing

today28. September 2026 12

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Seit dem 27. September gelten neue Vorgaben für Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen. Die Handwerkskammer Koblenz weist Betriebe darauf hin, dass pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ künftig nicht ohne konkrete Nachweise verwendet werden dürfen.

Unternehmen sollten deshalb auch bestehende Aussagen auf Internetseiten, sozialen Plattformen, Fahrzeugen und in E-Mail-Signaturen überprüfen. Umweltvorteile müssen präzise, nachvollziehbar und belegbar sein; auch Zertifizierungen dürfen nicht ohne Weiteres auf den gesamten Betrieb oder das gesamte Sortiment übertragen werden. Bei Verstößen können unter anderem Abmahnungen und Unterlassungsklagen drohen.

Die HwK Koblenz bietet Handwerksbetrieben zu den neuen Regeln Beratung und Informationsveranstaltungen an. Am 7. Oktober ist eine Sonderveranstaltung zu Wettbewerbsrecht und der neuen Greenwashing-Richtlinie geplant, am 14. Oktober folgt um 17 Uhr ein Webseminar zur rechtssicheren Nachhaltigkeitswerbung. Betriebe können sich zudem direkt an die Rechtsberatung der Handwerkskammer wenden.

Geschrieben von: Redaktion

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