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Landgericht Koblenz weist Schadenersatz wegen Schlagloch ab

today22. Oktober 2026 13

Hintergrund
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Ein Motorradfahrer bekommt keinen Schadenersatz für beschädigte Räder, nachdem er auf einer Landstraße im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Betzdorf durch ein Schlagloch gefahren ist. Das Landgericht Koblenz hat seine Klage über rund 2.600 Euro abgewiesen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Das Schlagloch war etwa 1,60 Meter lang, 30 Zentimeter breit und vier Zentimeter tief. Nach Auffassung des Gerichts war es damit nicht gefährlich genug, um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht festzustellen. Grundsätzlich müssen Straßenbaulastträger vor Gefahren auf Straßen schützen, die für aufmerksame Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig erkennbar sind. Für Schlaglöcher gelten dabei je nach Straße unterschiedliche Maßstäbe.

Auch die besondere Sturzgefahr für Motorradfahrer änderte an der Entscheidung nichts. Zwar können Unebenheiten für sie aufgrund der geringeren Stabilität eines Motorrads schneller problematisch werden. In diesem Fall hielt das Gericht das Schlagloch bei angemessener Aufmerksamkeit und Geschwindigkeit jedoch nicht für schwer beherrschbar. Ob eine Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde, muss laut Gericht immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft werden.

Geschrieben von: Redaktion

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