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HwK Koblenz – Neue Regeln für Nachhaltigkeitswerbung

today21. September 2026 7

Hintergrund
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Ab dem 27. September gelten neue EU-Vorgaben für Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen. Die Handwerkskammer Koblenz weist Betriebe auf die neuen Regeln gegen sogenanntes Greenwashing hin. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ dürfen künftig nicht mehr pauschal und ohne konkrete Nachweise verwendet werden.

Aussagen zu Umweltvorteilen müssen nachvollziehbar und belegbar sein. Das gilt auch dann, wenn nur einzelne Produkte oder Bereiche eines Betriebs entsprechende Umweltstandards erfüllen. Auch Internetseiten, soziale Medien, Fahrzeuge und E-Mail-Signaturen sollten überprüft werden. Bei Verstößen können unter anderem Abmahnungen und Unterlassungsklagen drohen.

Die Handwerkskammer sieht in den neuen Vorgaben auch eine Möglichkeit für Betriebe, mit konkreten Leistungen zu werben. Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Gebäudedämmung oder E-Mobilität können beispielsweise mit belegbaren Fakten beworben werden.

Für Fragen bietet die Handwerkskammer Beratung an. Am 7. Oktober gibt es außerdem eine Sonderveranstaltung zur neuen Greenwashing-Richtlinie. Ein Webseminar zur rechtssicheren Nachhaltigkeitswerbung findet am 14. Oktober um 17 Uhr statt.

Geschrieben von: Redaktion

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