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Gericht stoppt vorerst Abriss von Brandhaus in Betzdorf

today31. Juli 2026 9

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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den geplanten Rückbau einer brandbeschädigten Doppelhaushälfte in der Betzdorfer Fußgängerzone vorerst gestoppt.

Die Kreisverwaltung Altenkirchen hatte den Eigentümer im Juni aufgefordert, das Gebäude wegen erheblicher Zweifel an der Standsicherheit vollständig abzureißen. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein und stellte einen Eilantrag.

Das Gericht gab ihm nun Recht. Zwar spreche vieles dafür, dass das Gebäude nicht mehr standsicher sei. Es fehle jedoch an einer ausreichenden sachverständigen Begründung dafür, warum ein vollständiger Abriss zwingend notwendig sei. Außerdem müsse zunächst geprüft werden, ob weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen, um mögliche Gefahren zu beseitigen.

Der Abriss ist damit zunächst ausgesetzt. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz eingelegt werden.

Geschrieben von: Redaktion

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