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Gericht erlaubt Abschuss von Wolf im Westerwald

today12. Oktober 2026 24

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Jäger dürfen den Wolf GW 2478m im nördlichen Westerwaldkreis weiterhin schießen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am Freitag eine endgültige Entscheidung im Eilverfahren getroffen. Damit bleibt die Abschussgenehmigung des Westerwaldkreises wirksam. Die Jagd ist auf die im Bescheid genannten Reviere beschränkt.

Das Gericht bestätigte damit eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Nach Auffassung des OVG lässt das Verhalten des Wolfs weitere erhebliche Schäden erwarten. Die Gefahr weiterer Nutztierrisse wiege schwerer als das Interesse, den Abschuss vorerst auszusetzen. Das Bundesjagdgesetz ermögliche die Entnahme von Wölfen bei einem günstigen Erhaltungszustand und erfülle insoweit die europäischen Schutzvorgaben.

Landrat Klaus Lütkefedder betonte, dass es bei der Entscheidung nicht um die Jagd als Selbstzweck gehe. Vielmehr solle sie Weidetierhalter schützen, insbesondere Schaf- und Ziegenhalter. Nach Angaben des Kreises hätten wiederholte Übergriffe des Greifensteiner Wolfsrudels dazu geführt, dass einige Tierhalter über die Aufgabe ihrer Arbeit nachdenken. Damit sei auch der Erhalt von Offenland und seiner Artenvielfalt gefährdet.

Mit der Entscheidung ist das gerichtliche Eilverfahren beendet. Die zuständigen Jäger können nun im festgelegten Gebiet nach dem Wolf suchen und ihn abschießen.

Geschrieben von: Redaktion

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