VG Rhein-Mosel erinnert an das Fütterungsverbot von Wildtieren
Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel darum, auf das Füttern der Tiere zu verzichten. Denn die gut gemeinte Hilfe kann der Natur und auch der Infrastruktur schaden. Die Fütterung von Wildtieren in öffentlichen Bereichen ist grundsätzlich verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Durch zusätzliches Futter können sich Tierbestände stark vermehren. Das bringt das natürliche Gleichgewicht durcheinander und kann andere Arten verdrängen. Außerdem gewöhnen sich […]