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Ahrtalflut: Antrag vor OLG Koblenz als unzulässig verworfen

today5. Juni 2026 7

Hintergrund
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Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Ahrtalflut als unzulässig verworfen. Die Eltern einer bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 verstorbenen jungen Frau hatten ein Klageerzwingungsverfahren angestrebt.

Hintergrund ist die Einstellung eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Koblenz im April 2024 wegen möglicher strafrechtlich relevanter Versäumnisse bei der Katastrophenbewältigung. Beschwerden gegen diese Entscheidung waren zuvor bereits von der Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen worden.

Das Oberlandesgericht stellte nun klar, dass der Antrag die gesetzlichen Anforderungen an eine solche Antragsschrift nicht erfülle. Diese müsse eine eigenständige, in sich geschlossene und prüffähige Sachverhaltsdarstellung enthalten.

Stattdessen habe der über 4.000 Seiten umfassende Antrag überwiegend aus kopierten Aktenbestandteilen bestanden und keine ausreichende strukturierte Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts enthalten.

Damit sei eine rechtliche Prüfung der Schlüssigkeit nicht möglich gewesen, weshalb der Antrag als unzulässig zu verwerfen gewesen sei. Eine weitere gerichtliche Überprüfung ist in dieser Sache nicht vorgesehen.

Eine Verfassungsbeschwerde bleibt jedoch möglich.

Geschrieben von: Redaktion

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