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Polizei Koblenz warnt vor Missachtung der Höhenbegrenzung

today6. Juli 2026 20

Hintergrund
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Die Polizei weist erneut auf die geltende Sperrung der Moselbrücke bei Löf (B416/B49) für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beziehungsweise 2,20 Meter Höhe hin. Hintergrund sind Einschränkungen der Tragfähigkeit der Brücke.

Trotz umfangreicher Beschilderung und einer installierten mobilen Höhenbegrenzung kommt es immer wieder zu Kollisionen mit der Sperreinrichtung. Teilweise wird die Höhenbegrenzung dabei erheblich beschädigt oder sogar vollständig umgestürzt. In mehreren Fällen entfernten sich die Verursacher anschließend unerlaubt vom Unfallort, sodass zusätzlich der Verdacht der Verkehrsunfallflucht besteht.

Die Polizei appelliert deshalb an alle Verkehrsteilnehmer, das bestehende Fahrverbot zu beachten und die ausgeschilderten Umleitungsstrecken über die Moselgoldbrücke in Kobern-Gondorf oder über Treis-Karden zu nutzen. Die wiederholten Schäden verursachen nicht nur hohe Kosten, sondern führen auch zu vermeidbaren Verkehrsbehinderungen.

Geschrieben von: Redaktion

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