
Die Satzung des TuS Koblenz regelt genau, wie die Mitgliederversammlung abläuft, wer stimmberechtigt ist und welche Aufgaben das Präsidium hat.
Der TuS Koblenz ist mehr als Fußball am Oberwerth. Hinter dem Verein mit den Farben Blau und Schwarz steckt eine Satzung, die ziemlich genau festlegt, wie demokratische Entscheidungen im Verein zustande kommen — und wer dabei mitreden darf. Wer sich fragt, wie so ein Traditionsverein eigentlich organisiert ist, findet in der Satzung der Turn- und Spielvereinigung TuS Koblenz 1911 e.V. jede Menge Antworten.
Laut Satzung des TuS Koblenz ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ des Vereins. Sie muss mindestens einmal pro Geschäftsjahr stattfinden, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr selbst läuft dabei nicht wie das Kalenderjahr, sondern vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Terminiert wird die Versammlung vom Präsidium, einberufen von Präsident oder einem der Vizepräsidenten.
Spätestens acht Wochen vor dem geplanten Termin muss die Versammlung öffentlich angekündigt werden — das kann laut Satzung auch über die Vereinshomepage geschehen. Mit dieser Ankündigung werden die Mitglieder zugleich aufgefordert, eigene Anträge zur Tagesordnung einzureichen. Die eigentliche Einladung samt vorläufiger Tagesordnung muss dann mit einer Ladungsfrist von drei Wochen erfolgen, entweder schriftlich, per E-Mail, über die Rhein-Zeitung oder auf der Homepage des Vereins.
Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind laut Satzung ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Dazu zählen alle Mitglieder über 16 Jahre sowie juristische Personen und Unternehmen. Jugendliche unter 16 Jahren sind zwar Vereinsmitglieder, haben in der Versammlung aber kein Stimmrecht. Wer mit dem Mitgliedsbeitrag mehr als drei Monate im Rückstand ist oder dem Verein noch keine zwei Monate angehört, darf ebenfalls nicht mitstimmen. Stimmvollmachten sind grundsätzlich ausgeschlossen — jedes Mitglied stimmt persönlich ab, in der Regel offen per Handzeichen, es sei denn, eine geheime Wahl wird beantragt und von einem Viertel der Anwesenden unterstützt.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören nach der Satzung unter anderem die Entgegennahme des Geschäftsberichts des Präsidenten, des Kassenberichts und des Berichts der Kassenprüfer, die Entlastung des Präsidiums sowie die Wahl von Präsidium und zwei Kassenprüfern. Auch die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und eventueller Umlagen fällt in ihre Zuständigkeit, ebenso die Beschlussfassung zu grundsätzlichen Fragen, die das Präsidium vorlegt.
Das Präsidium des TuS Koblenz besteht laut Satzung aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten sowie je einem Präsidiumsmitglied für Jugend und für Sport, dazu bis zu drei Beisitzern. Einer der Vizepräsidenten ist eigens für die Finanzen zuständig. Die Amtszeit des gewählten Präsidiums beträgt drei Jahre, Beisitzer werden für maximal ein Jahr vom geschäftsführenden Vorstand bestimmt. Satzungsänderungen benötigen eine Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Fragen zum Vereinszweck oder zur Auflösung des Vereins sind sogar drei Viertel der Stimmen nötig.
Diese Regeln zeigen: Auch ein Fußballverein wie der TuS Koblenz lebt von klaren Strukturen und demokratischer Mitbestimmung. Wer Mitglied ist, hat nicht nur Pflichten, sondern eben auch ein Wort mitzureden — und das ist, gerade bei einem Verein mit so langer Geschichte zwischen Rhein und Mosel, keine Selbstverständlichkeit.






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