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Stadt Koblenz verbietet öffentliche Veranstaltungen über Ostertage

today26. März 2024

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Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz informiert darüber, dass öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag, 04:00 Uhr, bis Ostersonntag, 16:00 Uhr, untersagt sind. Ebenso sind jegliche öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen und Darbietungen am Karfreitag von 04:00 Uhr bis 24:00 Uhr verboten. Des Weiteren sind alle öffentlichen Sportveranstaltungen am Karfreitag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am Ostersonntag bis 13:00 Uhr untersagt. Für den Betrieb von Spielhallen und Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten gelten spezielle Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes. Spielhallen dürfen am Karfreitag und am Ostersonntag den ganzen Tag nicht betrieben werden. Auch die in Gaststätten aufgestellten Geldspielgeräte müssen an diesen Tagen ausgeschaltet sein. Das Ordnungsamt behält sich vor, auch in diesem Jahr Kontrollen durchzuführen.

Written by: Anna Bischoff

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