Stadt Koblenz verbietet öffentliche Veranstaltungen über Ostertage
Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz informiert darüber, dass öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag, 04:00 Uhr, bis Ostersonntag, 16:00 Uhr, untersagt sind. Ebenso sind jegliche öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen und Darbietungen am Karfreitag von 04:00 Uhr bis 24:00 Uhr verboten. Des Weiteren sind alle öffentlichen Sportveranstaltungen am Karfreitag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am Ostersonntag bis 13:00 Uhr untersagt. Für den Betrieb von Spielhallen und Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten gelten spezielle Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes. Spielhallen dürfen am Karfreitag und am Ostersonntag […]
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