Am vergangenen Samstag fanden während eines Bundesligaspiels des 1. FSV Mainz 05 Durchsuchungsmaßnahmen im Stadion statt. Einsatzkräfte des Hauptzollamts Koblenz, der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft Koblenz durchsuchten sowohl die Geschäftsräume eines gastronomischen Betriebs als auch Verkaufsstellen im Stadionbereich. Auch die Wohnräume des Inhabers des Betriebs wurden durchsucht. Hintergrund der Maßnahmen ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Dem Betreiber wird vorgeworfen, seit 2019 Servicekräfte entweder nicht korrekt angemeldet oder über den angemeldeten Umfang hinaus entlohnt zu haben, wodurch Beiträge zur Sozialversicherung in unklarer Höhe verkürzt worden sein könnten. Der Inhaber des Betriebs ist der einzige Beschuldigte in diesem Verfahren. Weitere Personen werden derzeit als Zeugen geführt.
Laut dem leitenden Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler gebe es keine Hinweise auf eine Beteiligung des Vereins 1. FSV Mainz 05 an den Vorgängen. Er stellte im Nachgang noch klar, dass sich das Ermittlungsverfahren nicht gegen den Hauptbetreiber der Stadiongastronomie in der MEWA-Arena in Mainz richte, sondern lediglich gegen einen Unterpächter, der einen Teilbereich bewirtschafte. Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung des Hauptbetreibers der Stadiongastronomie gab und gebe es laut der Staatsanwaltschaft Koblenz nicht.
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