Stadtverwaltung Andernach: Zählerstände von Gartenwasserzählern bis 31. Januar 2025 melden
Die Stadtverwaltung Andernach bittet alle Eigentümer von Gartenwasserzählern, ihren Zählerstand bis zum 31. Januar 2025 zu melden, um ihn in die Abwassergebühr einzubeziehen. Verspätete Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Zudem sollten die Eichgültigkeit der Zähler alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls der Zähler ausgetauscht oder nachgeeicht werden. Poolwasser darf nicht über den Gartenwasserzähler gemessen werden, da es als Abwasser in die Kanalisation gehört.
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