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Hauptzollamt Koblenz warnt vor Gefahren beim Kauf von Feuerwerkskörpern

today31. Dezember 2024 8

Hintergrund
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Zum Jahreswechsel setzen viele auf ein buntes Feuerwerk, doch das Hauptzollamt Koblenz warnt vor Gefahren beim Kauf von Feuerwerkskörpern. In den Tagen vor Silvester werden oft Raketen und Knaller aus unbekannten Quellen oder mit mangelhafter Verarbeitung angeboten. Der Kauf solcher Produkte kann im schlimmsten Fall lebensgefährlich sein und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Feuerwerkskörper ohne CE-Kennzeichen oder mit gefälschter Kennzeichnung sind laut Sprengstoffgesetz verboten und werden beschlagnahmt. Zudem ist für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4 eine spezielle Erlaubnis erforderlich. Der Zoll empfiehlt, beim Kauf stets auf die CE-Kennzeichnung, die Sicherheit und Herkunft der Produkte zu achten.

Geschrieben von: Redaktion

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