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Gnadenhof für Hunde: Tierschutzrechtliche Verstöße

today4. März 2024

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Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied in einem Eilverfahren, dass die Betreiberin eines Gnadenhofes für Hunde ihren Bestand aufgrund schwerwiegender tierschutzrechtlicher Verstöße reduzieren muss. Die Antragstellerin, die 61 Hunde verschiedener Rassen hielt, wurde angewiesen, ihren Bestand auf maximal fünf Hunde zu reduzieren. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem das Veterinäramt des Landkreises Ahrweiler die Hunde im Oktober 2023 bei einer Vor-Ort-Kontrolle in einem zum Teil sehr schlechten Pflegezustand vorgefunden und gravierende Mängel festgestellt hatte und die Antragstellerin gegen geltende Vorschriften verstieß. Entgegen den tierschutzrechtlichen Vorgaben habe die Antragstellerin die nicht aneinander gewöhnten Hunde gemeinsam untergebracht. Trotz Einwänden, dass Gnadenhofhunde naturgemäß in schlechterem Zustand seien, wurde die Reduzierung als notwendig erachtet, um eine angemessene Betreuung sicherzustellen.

Written by: Anna Bischoff

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today4. März 2024

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