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„Fall Luise“ vor der Zivilkammer des Landgerichts Koblenz

today6. März 2024 35

Hintergrund
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Im „Fall Luise“ wird vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz über Schmerzensgeld- und Hinterbliebengeldansprüche der Angehörigen der Verstorbenen entschieden. Am 11.03.2023 wurde die 12-jährige Luise erstochen, wofür zwei minderjährige Mädchen verantwortlich gemacht werden. Das Mädchen war laut Obduktion verblutet, ihre Leiche wurde einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück im Kreis Altenkirchen bei Friesenhagen gefunden. Daher ist jetzt auch das Landgericht Koblenz zuständig. Einen Strafprozess gibt es aber nicht, weil die beiden mutmaßlichen Täterinnen noch keine 14 Jahre alt und damit noch strafunmündig waren. Die Ermittlungen waren im September 2023 eingestellt worden.

Jetzt haben die Eltern und eine weitere Angehörige der Verstorbenen Klage eingereicht, um Schmerzensgeld- und Hinterbliebengeldansprüche geltend zu machen, sowie Feststellungsansprüche auf Ersatz etwaiger zukünftiger materieller und immaterieller Schäden. Die Kläger fordern ein Schmerzensgeld von mindestens 50.000 € für beide Eltern und ein Hinterbliebenengeld von mindestens 30.000 € pro Kläger, sodass ein Schmerzensgeld von insgesamt 140.000 € zusammenkommt. 

Geschrieben von: Redaktion

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