
Mehrfach unter Drogeneinfluss und ohne Versicherung: Die Polizei Bingen kontrollierte im Oktober 2026 gleich mehrere E-Scooter-Fahrer und zog Konsequenzen.
Wer in Bingen zuletzt mit dem E-Scooter unterwegs war, konnte es kaum übersehen: Die Polizeiinspektion Bingen hat im Oktober auffällig oft kontrolliert – und ist dabei mehrfach fündig geworden. Allein in der zweiten Monatshälfte gab es gleich zwei Fälle, die zeigen, wie leichtfertig manche mit dem kleinen Gefährt umgehen, das auf den ersten Blick so harmlos wirkt wie ein Fahrrad, rechtlich aber ganz andere Konsequenzen haben kann.
Am frühen Morgen des 17. Oktober 2026 fiel einer Streife gegen 03:45 Uhr in der Hitchinstraße ein E-Scooter-Fahrer auf. Im Zuge der Kontrolle entstand der Verdacht auf Betäubungsmitteleinfluss. Ein Drogenschnelltest auf Urinbasis schlug schließlich positiv auf Amphetamin und Cannabis an. Die Beamten untersagten dem 26-Jährigen die Weiterfahrt und ließen eine Blutprobe entnehmen. Ihm droht nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr – zusätzlich zu einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Nur wenige Tage danach, am Mittwoch, dem 21. Oktober 2026, kontrollierte die Polizei gegen 7 Uhr in der Saarlandstraße einen weiteren E-Scooter-Fahrer. Diesmal kam neben dem Drogenverdacht noch ein zweites Problem hinzu: Der genutzte E-Scooter hatte gar keinen Versicherungsschutz. Der 32-jährige Fahrer räumte ein, am Vortag Amphetamin konsumiert zu haben. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, auch bei ihm folgte eine Blutprobe zur Beweissicherung. Jetzt muss er sich gleich doppelt verantworten – wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Wer jetzt denkt, das seien zwei isolierte Einzelfälle, irrt. Wie der Blog Alternative Mainz-Bingen berichtet, hat die Polizeiinspektion Bingen allein im Oktober 2026 mehrfach über E-Scooter-Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berichtet – unter anderem am 10., 13., 14. und 17. Oktober. Das ist schon eine ziemliche Häufung für einen einzigen Monat in einer Stadt wie Bingen.
Und genau das ist der Punkt, der an diesen Meldungen hängen bleibt: Ein E-Scooter fühlt sich für viele an wie ein Spielzeug, wie eine unkomplizierte Art, die letzten Kilometer nach Hause oder zur Arbeit zu überbrücken. Rechtlich gilt er aber wie jedes andere motorisierte Fahrzeug im Straßenverkehr. Wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss fährt, begeht eine Straftat – ganz gleich, ob im Auto oder auf dem Roller. Und wer ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs ist, haftet im Ernstfall persönlich, wenn er jemanden verletzt oder etwas beschädigt. Das kann teuer werden, richtig teuer.
Der Blog Alternative Mainz-Bingen würdigt in seinem Beitrag ausdrücklich die konsequenten Kontrollen der Polizeiinspektion Bingen und fordert, dass diese personell weiter gut ausgestattet wird, damit die Kontrollen fortgesetzt werden können. Gleichzeitig wird mehr Aufklärung angemahnt, gerade für jüngere Fahrerinnen und Fahrer: Die Botschaft, dass auf dem E-Scooter dieselben Regeln gelten wie im Auto, scheint noch nicht überall angekommen zu sein.
Zwischen Rhein und Mosel gehören E-Scooter längst zum Stadtbild – praktisch für den Weg zum Bahnhof, zur Kneipe oder einfach, um schnell von A nach B zu kommen. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf das, was in Bingen gerade passiert. Die Fälle zeigen: Ein Scooter ist schnell gemietet oder aus der Garage geholt, aber die Verantwortung, die man damit übernimmt, ist dieselbe wie am Steuer eines Autos. Wer getrunken oder konsumiert hat, sollte das Ding einfach stehen lassen. Und wer sich einen eigenen E-Scooter zulegt, sollte vorher checken, ob die Versicherung auch wirklich läuft – nicht erst, wenn die Polizei fragt.
Vielleicht ist das die einfachste Lehre aus diesen Meldungen: Der Weg nach Hause lässt sich auch zu Fuß oder mit dem Taxi zurücklegen. Der E-Scooter läuft morgen auch noch.






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