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Bundespolizei verbietet in Mainz/Koblenz temporär das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen auf Bahnanlagen

today27. Februar 2025 56

Hintergrund
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Während der Fastnacht in Koblenz gilt ein Verbot für das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen auf bestimmten Bahnhöfen. Die Bundespolizei Koblenz hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen, die vom 27. Februar bis zum 5. März 2025 gilt. Betroffen sind die Bahnhöfe wie Mainz Hauptbahnhof, Koblenz Hauptbahnhof und Bad Kreuznach. Ziel ist es, die Sicherheit während der närrischen Tage zu erhöhen und mögliche Konflikte frühzeitig zu verhindern. Die Bundespolizei kontrolliert die Einhaltung verstärkt, Verstöße können Konsequenzen wie Platzverweise oder Bahnhofsverbote nach sich ziehen. Plakate vor Ort weisen zusätzlich auf das Verbot hin.

Geschrieben von: Redaktion

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