Stadt Koblenz: Mehr Abstand beim Überholen von Radfahrern
Wer Radfahrer mit dem Auto oder einem anderen Kraftfahrzeug überholt, muss ausreichend Abstand halten. Darauf macht die Stadt Koblenz auch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Koblenz und weiteren Partner mit einer Verkehrssicherheitskampagne aufmerksam. Innerorts gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts sind es mindestens zwei Meter. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zu dichtes Überholen kann für Radfahrer gefährlich werden und zu Unsicherheit im Straßenverkehr führen. […]