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Winterdienstinformationen: Wer räumt wo?

today17. Januar 2024 2

Hintergrund
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In Rahmen der gemeldeten starken Schneefälle und Straßenglätte weist das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Mendig auf die Winterdienst, Räum- und Streupflicht hin.
Die Räumpflicht der Straßen liegt bei der Gemeinde, sie richtet sich nach ihrer Leistungsfähigkeit und der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straßen. Die Streupflicht besteht nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen und ist zeitlich begrenzt.
Die Anlieger sind dafür verantwortlich, die Gehwege für den Fußgänger- und Radfahrer zu räumen und zu streuen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, dann sollen Anwohner einen 1 Meter 50 breiten Streifen am Straßenrand auf der gesamten Grundstückslänge freimachen und streuen.
Es ist Anliegern nicht erlaubt, den Schnee vom Gehweg einfach der Fahrbahn zu häufen. Sollte es hierdurch zu einem Unfall kommen, trifft den Verursacher eine Mitschuld.
Die Nichtbeachtung der Streu- und Räumpflicht kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Geschrieben von: Redaktion

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