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Neue EU-Label sollen für mehr Klarheit bei Garantien sorgen

today25. September 2026 11

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Ab dem 27. September 2026 müssen Händlerinnen und Händler mit einheitlichen EU-Labels über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser erkennen können, welche Ansprüche sie bei einem defekten Produkt gegenüber dem Verkäufer haben.

Das Gewährleistungslabel informiert unter anderem über die gesetzliche Mindestdauer von zwei Jahren sowie über die Möglichkeit einer kostenfreien Reparatur oder Ersatzlieferung. Zusätzlich gibt es ein Garantielabel für freiwillige Garantien des Herstellers, die unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten bestehen und nach den neuen Vorgaben die gesamte Ware für mehr als zwei Jahre abdecken müssen.

Die Informationspflichten gelten sowohl beim Online-Handel als auch im stationären Handel und bei anderen Vertriebsformen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass Gewährleistung und Garantie unterschiedliche Rechte sind und empfiehlt, bei Problemen mit gekauften Waren genau zu prüfen, welche Ansprüche bestehen.

Geschrieben von: Redaktion

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