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VG Koblenz: Brandhaus in Betzdorf muss zurückgebaut werden

today17. September 2026 12

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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen Eilantrag gegen den Rückbau eines durch einen Brand beschädigten Hauses in Betzdorf abgelehnt. Das Gericht hat damit eine frühere Entscheidung vom Juli geändert. Grund dafür ist eine inzwischen vorgelegte fachliche Einschätzung zur Standsicherheit des Gebäudes.

Demnach ist das Haus einsturzgefährdet. Die Stabilität könne auch durch Sanierungsmaßnahmen nicht wiederhergestellt werden. Nach Ansicht des Gerichts ist der vollständige Rückbau deshalb notwendig, um die Gefahr zu beseitigen. Das Gebäude steht in der Fußgängerzone von Betzdorf. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Geschrieben von: Redaktion

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