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Werbeflächen in Koblenz: Sondernutzungsgebühren erlaubt

today15. September 2026 6

Hintergrund
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Die Stadt Koblenz darf für Werbeanlagen auf öffentlichen Flächen zusätzlich zur Pacht Sondernutzungsgebühren verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und die Klage eines Unternehmens abgewiesen.

Das Unternehmen hatte 2022 den Zuschlag für die Außenwerbung im Koblenzer Stadtgebiet erhalten. Es ging allerdings davon aus, keine Sondernutzungsgebühren zahlen zu müssen. Das Gericht stellte nun klar: Der Vertrag mit der Stadt schließt die Gebühren nicht aus. Außerdem sei bereits im Vergabeverfahren darauf hingewiesen worden, dass die Gebühren zusätzlich zur Pacht anfallen.

Die Stadt durfte deshalb für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums Gebühren festsetzen. Gegen das Urteil wurde Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt.

Geschrieben von: Redaktion

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