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OVG KO: Sprudelbetriebe dürfen Wasser weiter entnehmen

today7. September 2026 23

Hintergrund
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Zwei Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Grundwasser im Nationalpark Hunsrück-Hochwald entnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Die Unternehmen nutzen dort jeweils drei Brunnen zur Gewinnung von Mineralwasser.

Das Land Rheinland-Pfalz hatte die Verlängerung der Wasserentnahme im April abgelehnt und die Betriebe zur Einstellung aufgefordert. Dagegen legten die Unternehmen Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte ihnen zunächst Recht gegeben. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht nun bestätigt.

Grund dafür ist, dass das Land keinen Sofortvollzug für die Einstellung der Wasserentnahme angeordnet hatte. Deshalb haben die Widersprüche der Unternehmen weiterhin aufschiebende Wirkung. Die Betriebe dürfen die Wasserentnahme damit vorerst fortsetzen.

Geschrieben von: Redaktion

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