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Neues Recht auf Reparatur ab Ende Juli

today31. Juli 2026 9

Hintergrund
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Kaputte Geräte müssen künftig seltener direkt ersetzt werden: Ab heute gelten neue Regeln zur Reparierbarkeit von Produkten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Koblenz hin.

Das neue Recht betrifft unter anderem Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher, Monitore, Smartphones und Tablets. Hersteller müssen für bestimmte Geräte Reparaturen ermöglichen und teilweise auch Ersatzteile bereithalten. Auch Staubsauger, Saugroboter und bestimmte Akkus fallen künftig unter die neuen Regelungen – zunächst aber ohne verpflichtende Ersatzteilvorhaltung.

Für Verbraucher bedeutet das: Reparaturen beim Hersteller sind möglich, allerdings nicht automatisch kostenlos. Die Hersteller dürfen dafür ein angemessenes Entgelt verlangen und müssen typische Reparaturkosten veröffentlichen.

Zusätzlich wird das Gewährleistungsrecht erweitert: Wer ein defektes Gerät innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist reparieren lässt, erhält künftig eine Verlängerung um ein Jahr.

Die Verbraucherzentrale begrüßt die neuen Regeln, sieht aber noch offene Fragen. Vor allem die Kosten einer Reparatur könnten weiterhin eine Hürde sein.

Geschrieben von: Redaktion

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