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VG Koblenz: Schließung des Freibads Bosenheim rechtmäßig

today29. Juli 2026 7

Hintergrund
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage gegen die Schließung des Freibads im Bad Kreuznacher Stadtteil Bosenheim abgewiesen. Der Ortsbeirat hatte gefordert, das Bad zu reparieren und wieder in Betrieb zu nehmen.

Hintergrund ist ein Vertrag aus dem Jahr 1969 zur Eingemeindung Bosenheims. Darin hatte sich die Stadt verpflichtet, das Freibad zu unterhalten und weiter zu betreiben. Nach Ansicht des Gerichts bedeutet das jedoch nur die gewöhnliche Instandhaltung – nicht eine umfassende Sanierung oder Modernisierung.

Das fast 90 Jahre alte Freibad musste 2023 geschlossen werden, nachdem Wasser in den Untergrund sickerte und die Kreisverwaltung den Betrieb aus Sicherheitsgründen untersagte. Laut einer Kostenschätzung würde allein die Erneuerung der Beckenfolie rund 316.000 Euro kosten. Ein neues Edelstahlbecken würde mehr als 1,3 Millionen Euro kosten.

Die Richter entschieden, dass die Stadt nicht verpflichtet ist, diese umfangreichen Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Gegen das Urteil kann noch die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Geschrieben von: Redaktion

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