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Verwaltungsgericht Koblenz: Karl-May-Festspiele dürfen stattfinden

today18. Juni 2026 9

Hintergrund
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Die Karl-May-Festspiele in Mörschied können wie geplant am Samstag beginnen. In einem immissionsschutzrechtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz wurde zwischen den Beteiligten eine gütliche Einigung erzielt, die den Weg für die Durchführung der Festspielsaison freimacht.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Ausnahmegenehmigung der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, die für die Spieltermine im Juni und Juli abendliche Überschreitungen von Lärm- und Ruhezeiten zugelassen hatte. Dagegen hatte eine Anwohnerin Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag gestellt.

Im Rahmen eines Erörterungstermins gelang es dem Gericht, die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten zusammenzuführen. Dabei wurde einerseits die kulturelle Bedeutung der Festspiele für die Region betont. Andererseits aber auch das berechtigte Interesse der Anwohner an der Einhaltung von Lärmschutzvorgaben hervorgehoben.

Im Ergebnis einigten sich die Parteien auf eine Reduzierung der ursprünglich genehmigten Schalldruck- und Lärmwerte. Zudem verzichtet der Veranstalter auf den Einsatz sogenannter F2-Feuerwerke. Die Verbandsgemeinde sagte außerdem zu, im weiteren Verfahren ein Gutachten zur Lärmbelastung am betroffenen Wohngebäude prüfen zu lassen.

Mit der Einigung konnte das Gericht nach eigenen Angaben einen sachgerechten Ausgleich zwischen Kulturinteresse und Nachbarschaftsschutz herstellen. Damit steht der Durchführung der Karl-May-Festspiele in Mörschied in diesem Sommer nichts mehr im Wege.

Geschrieben von: Redaktion

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