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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass in Mosel-Steillagen auch im Jahr 2026 vorerst weiterhin Fungizide per Hubschrauber ausgebracht werden dürfen. Ein entsprechender Eilantrag einer Umweltvereinigung blieb damit erfolglos.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte zuvor eine befristete, sofort vollziehbare Genehmigung für die Vegetationsperiode 2026 erteilt. Diese betrifft besonders steile Weinbergsflächen an der Mosel, auf denen eine bodengebundene Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Die Antragstellerin hatte den Schutz des Mosel-Apollofalters als vom Aussterben bedrohte Art geltend gemacht. Das Gericht sah den Antrag jedoch bereits als unzulässig an, da nach Aktenlage davon auszugehen sei, dass der Falter in den betroffenen Spritzgebieten nicht mehr vorkomme. Zudem könne ein Verzicht auf die Hubschrauberausbringung nach Einschätzung des Gerichts negative Folgen für den Steillagenweinbau und damit auch für die Lebensräume der Art haben.
Unabhängig davon sei die Genehmigung auch inhaltlich nicht zu beanstanden. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Einsatzflächen reduziert und zusätzliche Schutzauflagen sowie ein angepasstes Konzept zum Artenschutz vorgesehen worden. Hinweise auf eine konkrete Gefährdung des Mosel-Apollofalters durch die Maßnahmen lägen derzeit nicht ausreichend vor.
Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt.
Geschrieben von: Redaktion
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