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Landgericht Koblenz spricht Familie von Luise Schmerzensgeld zu

today28. Mai 2026 7

Hintergrund
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Das Landgericht Koblenz hat im sogenannten „Fall Luise“ den Eltern und der Schwester der getöteten Zwölfjährigen insgesamt 125.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zusätzlich müssen die Beklagten laut Urteil Beerdigungskosten in Höhe von mehr als 15.000 Euro sowie Anwaltskosten übernehmen.

Nach Auffassung der Kammer hatten die beiden damals 12 und 13 Jahre alten Beklagten Luise im März 2023 heimtückisch getötet. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass das Mädchen unter einem Vorwand in eine Schlucht gelockt und dort zunächst mit einem Plastikbeutel attackiert sowie anschließend mit zahlreichen Messerstichen getötet wurde.

Da die beiden Täterinnen zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig waren, kam ein Strafverfahren nicht infrage. Zivilrechtlich sah das Gericht jedoch die notwendige Einsichtsfähigkeit und damit die Deliktsfähigkeit als gegeben an.

Das Gericht sprach sowohl ein vererbtes Schmerzensgeld für das Opfer selbst als auch Schmerzensgeld für die Angehörigen wegen erlittener psychischer Schäden zu. Zudem stellte die Kammer fest, dass die Beklagten auch für zukünftige materielle Schäden haften.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geschrieben von: Redaktion

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