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Ärzte in Koblenz sollen Parkinson als Berufskrankheit prüfen

today6. Mai 2026 5

Hintergrund
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Die Gewerkschaft IG BAU Koblenz fordert Ärzte in Koblenz auf, bei Parkinson-Patienten auch mögliche berufliche Ursachen zu prüfen. Hintergrund ist, dass Parkinson in bestimmten Fällen als Berufskrankheit gelten kann, wenn Betroffene über Jahre mit Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben.

Vor allem Beschäftigte in Landwirtschaft, Gartenbau und Forst können betroffen sein. Auch im Bau und bei Sanierungen kommen laut IG BAU Stoffe zum Einsatz, die Pestizide enthalten können, zum Beispiel in Anti-Schimmel-Mitteln.

Für eine Anerkennung als Berufskrankheit müssen Betroffene nachweisen, dass sie über längere Zeit mit solchen Mitteln gearbeitet oder diese eingeatmet haben. Die IG BAU nennt als Richtwert etwa 100 Arbeitstage im Berufsleben.

Erkennen Ärzte einen möglichen Zusammenhang, kann die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen übernehmen. Dazu gehören medizinische Behandlung, Reha und finanzielle Unterstützung. Die IG BAU rät Betroffenen, sich bei Verdacht an die zuständige Berufsgenossenschaft zu wenden. Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet Beratung an.

Geschrieben von: Redaktion

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