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OVG Koblenz: Kein Anspruch auf durchgängige Kita-Betreuung

today28. April 2026 5

Hintergrund
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Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden, dass Eltern keinen ausnahmslosen Anspruch auf einen Kindergartenplatz mit durchgängig siebenstündiger Betreuungszeit haben.

Hintergrund ist das rheinland-pfälzische Kindertagesstättengesetz, wonach eine tägliche Betreuungszeit zwar „im Regelfall“ sieben Stunden am Stück umfassen soll. Das Gericht stellte nun jedoch klar, dass davon im Einzelfall abgewichen werden darf.

Im konkreten Fall aus dem Rhein-Pfalz-Kreis besucht ein 2022 geborenes Kind eine Kita mit geteilten Betreuungszeiten am Vor- und Nachmittag. Die Eltern hatten eine durchgehende siebenstündige Betreuung beantragt, da die Mutter sich in Elternzeit befindet. Der Kreis lehnte dies ab, da kein entsprechender Platz verfügbar sei. Sowohl das Verwaltungsgericht in Koblenz als auch nun das Oberverwaltungsgericht wiesen die Klage zurück.

Nach Auffassung des Gerichts kann der Betreuungsanspruch auch mit einer Mittagspause ausreichen kann – vor allem dann, wenn die Eltern nicht arbeiten oder keine Pflegeaufgaben haben. 

Auch aus dem Bundesrecht ergibt sich kein Anspruch auf eine bestimmte tägliche Mindestbetreuungszeit. Die genaue Ausgestaltung liegt bei den Bundesländern.

Geschrieben von: Redaktion

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