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Verwaltungsgericht Koblenz: Grenzkontrollen rechtswidrig

today27. April 2026 9

Hintergrund
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Identitätskontrolle der Bundespolizei an der Grenze zu Luxemburg rechtswidrig war. Die Kontrolle fand im Juni 2025 in einem Linienbus auf der A8 nahe dem Grenzübergang Perl-Schengen statt.

Der Kläger hatte dagegen geklagt und argumentiert, die damaligen Binnengrenzkontrollen verstießen gegen EU-Recht. Das Gericht gab ihm nun Recht.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Verlängerung der Grenzkontrollen nicht auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhte und damit nicht unionsrechtskonform gewesen sei. Insbesondere sei die Begründung der Bundesregierung zu Migration und Sicherheitslage nicht ausreichend dokumentiert und bewertet worden.

Zudem stellte das Gericht klar, dass solche Kontrollen nur bei außergewöhnlichen und konkret begründeten Gefahren für öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit zulässig seien. Diese Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen wurde.

Geschrieben von: Redaktion

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