Verwaltungsgericht Koblenz lehnt Verkürzung der Dienstzeit ab
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Zeitsoldaten auf eine Verkürzung seiner Dienstzeit abgelehnt. Der Antragsteller hatte sich ursprünglich für 16 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet und wollte seinen Dienst bereits zum 30. September 2026 beenden. Nach Auffassung des Gerichts liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Verkürzung nicht vor, da kein entsprechendes öffentliches Interesse bestehe. Auf seinem Dienstposten bestünden keine qualifikationsbezogenen Defizite, zudem könne eine kurzfristige Nachbesetzung nicht sichergestellt werden, was Auswirkungen auf die personelle Einsatzbereitschaft der Dienststelle hätte. […]